Allgemeine Geschäftsbedingungen​

Letzte Aktualisierung am 09. November 2022

 

I. ALLGEMEINES

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen („AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen der VESTIGAS GmbH, Dorf Zellhub 48, 84307 Eggenfelden, („VESTIGAS“, „wir“ oder „uns“) und dem Kunden bzw. Kooperationspartner („Kunde“, „Sie“ oder „Ihre“). Die AGB gelten bei zukünftigen Bestellungen und Dienstleistungen auch dann, wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn ihnen VESTIGAS nicht noch einmal ausdrücklich widerspricht oder mit der Erbringung von Leistungen trotz ihrer Kenntnis beginnt. Abweichungen von diesen AGB sind für VESTIGAS nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

Durch die Nutzung der Web-Anwendung, mobile Anwendung („App“), Webseite oder jeglicher weiterer Services (zusammen „VESTIGAS-Services“), akzeptiert der Kunde diese AGB (im eigenen Namen oder im Namen einer juristischen Person, die Sie vertreten).

 

 

 II. ÄNDERUNGEN

VESTIGAS ist berechtigt, die AGB oder die von VESTIGAS zu erbringenden Leistungen einseitig zu ändern, um geänderten gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen zu genügen oder wenn dies sonst aus triftigem Grund erforderlich ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde durch die Änderung objektiv nicht oder nur unwesentlich schlechter gestellt wird. In solchen Fällen benachrichtigt VESTIGAS den Kunden rechtzeitig, in der Regel mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden der Änderung, in Textform und legt dem Kunden dabei die Änderungen dar. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb dieser 30 Tage oder nutzt die von VESTIGAS angebotenen Leistungen nach diesem Zeitpunkt weiter, gilt dies als Anerkennung der geänderten AGB. Auf diese Folge wird VESTIGAS den Kunden zusammen mit der Mitteilung der geänderten AGB hinweisen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs durch den Kunden gegen die geänderte AGB kann VESTIGAS dem Kunden die Nutzung von VESTIGAS-Software kündigen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass VESTIGAS ihm oder Dritten gegenüber für Änderungen der AGB nicht haftet.

 

 

III. ANGEBOT & VERTRAGSSCHLUSS

Unser Angebot ist freibleibend, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen von uns erstellten Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Die Annahme eines Angebotes von VESTIGAS durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot des Kunden. Die Annahme kann entweder in Textform (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Bereitstellung eines Accounts bzw. Ermöglichung der Nutzung der VESTIGAS-Software erklärt werden. Die Bereitstellung ist im rechtlichen Sinne einer Gebrauchsüberlassung gleichzusetzen. Geht die Auftragsbestätigung von VESTIGAS verspätet beim Kunden ein, wird der Kunde VESTIGAS unverzüglich schriftlich darüber informieren, ob er das Geschäft dennoch ausführen will.

 

 

 IV. MITTEILUNGEN

Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, alle Mitteilungen, Vereinbarungen und Hinweise, die wir in Verbindung mit den VESTIGAS-Services bereitstellen („Mitteilungen“), einschließlich unter anderem von Mitteilungen im Zusammenhang mit unserer Erbringung der VESTIGAS- Services und Ihrer Nutzung der VESTIGAS-Services, auf elektronischem Weg, einschließlich per E-Mail, SMS, In-App-Benachrichtigung, zu erhalten. Sie stimmen zu, dass alle von uns in elektronischer Form an Sie übermittelten Mitteilungen alle rechtlichen Anforderungen an die Schriftform solcher Mitteilungen oder deren Zustellung auf bestimmte Art und Weise erfüllen, und Sie stimmen zu, dass Sie die Kontaktinformationen für Ihr Konto auf dem neuesten Stand halten.

 

 

V. NUTZUNGSRECHT

  1. Allgemeines

Sie versichern und gewährleisten, dass Sie volljährig und fähig sind, diesen AGB zuzustimmen. Wenn VESTIGAS Ihnen zuvor den Zugriff oder die Nutzung der VESTIGAS- Services untersagt hat, dürfen Sie weder auf diese zugreifen noch diese nutzen. Wenn Sie diesen AGB im Namen einer Organisation oder einer juristischen Person zustimmen, versichern und gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diesen AGB im Namen dieser Organisation bzw. juristischen Person zuzustimmen und jene an diese AGB zu binden (in diesem Fall beziehen sich die Verweise auf „Sie“ und „Ihr“ in diesen AGB, mit Ausnahme dieses Satzes, auf die betreffende Organisation bzw. die juristische Person).

 

  1. Art der Nutzung

VESTIGAS ist Inhaber umfangreicher Nutzungsrechte an der VESTIGAS-Software, womit die operative Nutzung einer Smartphone Applikation sowie webbasierten Softwarelösung für die digitalisierte Verarbeitung von Liefer- und Rechnungsdokumenten ermöglicht wird. VESTIGAS ist bereit, dem Kunden die Nutzung dieser von VESTIGAS betriebenen Softwareanwendungen im Wege eines Software-as-a-Service Modells („SaaS-Modell“) zu ermöglichen und ihm in diesem Rahmen beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich beschränkte Nutzungsrechte an diesen Softwareanwendungen gegen Zahlung einer Gebühr einzuräumen. Dem Kunden ist es gestattet, autorisierte Benutzer anzulegen, zu konfigurieren und ihnen über seine(n) Account-Administrator(en) zu gestatten, auf die VESTIGAS-Services zuzugreifen.

 

  1. Einschränkung der Nutzung

Sie dürfen die VESTIGAS-Services weder für rechtswidrige Zwecke oder in einer Weise, die mit den Bestimmungen dieser AGB unvereinbar ist, nutzen, noch eine solche Nutzung gestatten. Wenn Sie ein direkter Wettbewerber von VESTIGAS sind oder werden, dürfen Sie nicht ohne explizite, vorherige schriftliche Zustimmung durch uns auf die VESTIGAS-Services zugreifen oder diese nutzen und dann auch nur zu dem schriftlich genehmigten Zweck. Wenn Sie gegen die Lizenzbestimmungen verstoßen, kann dies die sofortige Kündigung Ihres Rechts zur Nutzung der Software sowie eine mögliche Haftung für Verstöße gegen das Urheberrecht oder sonstige Ansprüche, je nach den Umständen, zur Folge haben.

 

  1. Autorisierte Benutzer

Ein „autorisierter Benutzer“ eines Kunden ist jeweils eine einzelne natürliche Person, bei der es sich um einen Mitarbeiter, Geschäftspartner, Auftragnehmer oder Vertreter eines Kunden handelt, die durch den Kunden als Benutzer der VESTIGAS-Services, die diesen AGB unterliegen, registriert wurde oder der die Nutzung dieser Services gestattet wurde. Autorisierte Benutzer des Kunden müssen durch eine eindeutige E-Mail-Adresse identifiziert werden und die VESTIGAS-Services dürfen zu keinem gegebenen Zeitpunkt von zwei oder mehr Personen, die sich als derselbe autorisierte Benutzer ausgeben, genutzt werden. Ist ein autorisierter Benutzer kein Angestellter des Kunden, dann ist dessen Nutzung der VESTIGAS- Services nur dann gestattet, wenn der Benutzer Vertraulichkeits- und sonstigen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden unterfällt, die mindestens ebenso restriktiv wie die in diesen AGB sind, und einzig zu dem Zweck auf VESTIGAS-Services zugreift oder diese nutzt, um die internen Geschäftszwecke des Kunden zu unterstützen.

 

  1. Account Administrator

Der Kunde kann (einen) autorisierte(n) Benutzer als seine(n) Vertreter zur Verwaltung des Kundenkontos bestellen und ausdrücklich autorisieren; die Verwaltung des Kundenkontos beinhaltet unter anderem die Konfiguration von Administrationseinstellungen, die Zuweisung von Zugriffs- und Nutzungsberechtigungen, das Bestimmen, Authentifizieren und Registrieren von unterschriftsberechtigten Mitarbeitern, die Anforderung von anderen oder zusätzlichen Dienstleistungen, die Verwaltung von Vorlagen, die Anlage von u.a. Standorten, Kostenstellen oder Fahrzeugen, die Unterstützung bei der Integration von Produkten Dritter sowie die Entgegennahme von Benachrichtigungen, Offenlegungen und Bestimmungen („Account- Administrator“). Der Kunde kann einen Angestellten, Vertreter, oder dritten Geschäftspartner oder Auftragnehmer zu seinem/n Account-Administrator(en) ernennen und dessen/deren Ernennung jederzeit über sein Konto ändern.

 

 

VI. EIGENTUMSRECHTE

Die VESTIGAS-Services enthalten Materialien, die proprietär und durch Urheberrechte, Bestimmungen internationaler Verträge, Marken, Dienstleistungsmarken und andere Gesetze und Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums geschützt sind. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, alle geltenden Urheberrechte und andere Gesetze sowie alle zusätzlichen Urheberrechtshinweise oder in den VESTIGAS-Services enthaltenen Beschränkungen einzuhalten. Er bestätigt, dass Originalwerke enthalten sind, die durch VESTIGAS und andere durch die Anwendung von Methoden und Beurteilungsstandards und unter Einsatz von erheblichem Zeit-, Arbeits- und finanziellem Aufwand entwickelt, zusammengestellt, vorbereitet, überarbeitet, ausgewählt und angeordnet wurden und die wertvolles geistiges Eigentum von VESTIGAS und den betreffenden anderen sind. Alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechte an Geschäftsgeheimnissen, Patenten, Designs, Urheberrechten, Marken, Datenbankrechten, Dienstleistungsmarken, Know-how und sonstigem geistigem Eigentum oder andere Eigentumsrechte jeglicher Art, Dokumentation, alle Verbesserungsvorschläge, Designbeiträge oder davon abgeleitete Werke sowie alle damit zusammenhängenden Kenntnisse oder Prozesse, einschließlich der Rechte an Anwendungen und Registrierungen im Zusammenhang mit den VESTIGAS-Services, sind und bleiben, wie zwischen Ihnen und VESTIGAS vereinbart, jederzeit das alleinige und ausschließliche Eigentum von VESTIGAS.

Die Marken, Logos, Slogans und Dienstleistungsmarken, die in VESTIGAS-Services angezeigt werden (die „Marken“), sind eingetragene und nicht eingetragene Marken von VESTIGAS und anderen Unternehmen. Die Marken dürfen im Allgemeinen nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch VESTIGAS in Werbung oder Veröffentlichungen verwendet werden. Nicht ausdrücklich in diesen AGB gewährte Rechte sind der VESTIGAS vorbehalten. Eine von diesen AGB abweichende Nutzung der Marken oder anderer VESTIGAS-Inhalte ist strengstens untersagt. Eine unerlaubte Vervielfältigung oder Verbreitung der Software ist ausdrücklich gesetzlich verboten und kann zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.

 

 

VII. DATENSCHUTZ

Der Kunde bestätigt, dass die Informationen, die er VESTIGAS bereitstellt oder die VESTIGAS erhebt, entsprechend der VESTIGAS-Datenschutzrichtlinie (https://www.vestigas.com/datenschutz) verwendet und geschützt werden, sofern in diesen AGB oder geltenden Unternehmensbedingungen nichts anderes festgelegt ist. VESTIGAS kann auf Ihre Daten zugreifen, sie aufbewahren und weitergeben, wenn wir in gutem Glauben annehmen, dass eine solche Weitergabe begründet erforderlich ist, um mögliche rechtswidrige Aktivitäten zu untersuchen, zu verhindern oder diesbezüglich Maßnahmen zu ergreifen oder um rechtlichen Verfahren (z. B. Vorladungen oder anderen rechtlichen Verfahren) Genüge zu leisten. VESTIGAS kann die Daten des Kunden auch in Situationen weitergeben, in denen potenzielle Gefahren für die körperliche Unversehrtheit einer Person, Verstöße gegen die VESTIGAS- Datenschutzrichtlinie oder unsere Benutzervereinbarungen oder AGB vorliegen, oder um auf angebliche Verletzungen der Rechte Dritter zu reagieren und/oder die Rechte, das Eigentum und die Sicherheit von VESTIGAS, unseren Mitarbeitern, Benutzern oder der Öffentlichkeit zu schützen. Dies kann bedeuten, dass die Daten des Kunden an Strafverfolgungsbehörden, Behörden, Gerichte und/oder andere Organisationen weitergegeben werden.

 

 

VIII. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

Der Kunde ist verpflichtet, uns soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle mit der Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Falls der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht vertragsgemäß erbringt, ist VESTIGAS von seinen Leistungspflichten befreit, soweit diese von den Mitwirkungspflichten abhängen. Weitere Rechte von VESTIGAS bleiben unberührt.

Die Mitwirkungspflichten des Kunden lauten im Detail wie folgt:

  1. Aktualität der Systeme: Der Kunde stellt sicher, dass während der Laufzeit Browser, Android und iOS sowie sämtliche weitere Betriebssysteme nach aktuellen Hersteller- und Anbieterempfehlungen aktualisiert sind.
  2. Aktualität der Stammdaten: Der Kunde hält die in den VESTIGAS-Services angegebenen sowie die an die VESTIGAS-Services per Schnittstelle übermittelten Stammdaten stets aktuell.
  3. Unterrichtung der Nutzer: Der Kunde verpflichtet sich, alle an Projekten des Kunden beteiligte Personen, die die Software nutzen sollen, umfassend im Gebrauch der Software zu unterrichten und sicherzustellen, dass die entsprechenden Mitarbeiter die notwendigen Voraussetzungen zu Nutzung der Software erfüllen.
  4. Ansprechpartner: Der Kunde wird VESTIGAS einen Ansprechpartner benennen, der für die notwendige Kommunikation verfügbar ist und die Befugnis hat, um alle erforderlichen Entscheidungen im Rahmen der Beziehung mit VESTIGAS zu treffen.
  5. Zugriffsschutz: Der Kunde ist verpflichtet, seinen Zugang und ihm eventuell zugeordnete Benutzerkennungen und Passwörter durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern.
  6. Remote Zugriff: Der Kunde erlaubt für den Support durch VESTIGAS eine Remote Zugriffsmöglichkeit (bei Zustimmung des Endnutzers).
  7. Richtigkeit & Vollständigkeit übermittelter Daten: Im Falle einer Datenübertragung an VESTIGAS stellt der Kunde sicher, dass alle übermittelten Daten richtig und vollständig zur Verfügung gestellt werden.
  8. Relevante Projekte: Der Kunde informiert VESTIGAS frühzeitig über alle Projekte des Kunden, die sich auf die Software oder deren Nutzung durch den Kunden auswirken könnten.
  9. Hardware: Der Kunde stellt die Netzwerk- und Telefonverbindungen sowie die gesamte hierfür notwendige Hardware und trägt die dafür anfallenden Kosten.
  10. Dokumentation von Fehler: Der Kunde soll wenn möglich festgestellte Fehler der Software in reproduzierbarer Form dokumentieren und VESTIGAS unverzüglich mitteilen.
  11. Systemumgebung: Der Kunde gewährleistet ein geltenden Sorgfalts- und Industriestandards entsprechendes Systemmanagement der Systemumgebung in deren Umfeld er die Software nutzt. Der Kunde wird seine Systemumgebung (Hardware und Software) laufend warten und insbesondere aktuellen und anspruchsvollen Industriestandards entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen (Firewall, Anti-Virus, DMZ, etc.).
  12. Archivierung von Daten: Die Software bietet die Möglichkeit, Dokumente und Informationen von mittels der Software durchgeführten Projekten für die Vertragslaufzeit zu speichern und ist nur in Absprache zur Erfüllung gesetzlicher Archivierungspflichten wichtiger Informationen oder Dokumente vorgesehen.
  13. Sicherung der Daten: Der Kunde wird die Software nicht für seine kaufmännische Buchführung nutzen und trägt dafür Sorge, Dokumente, die hierfür erforderlich sind und mittels der Software generiert worden sind, auf seinen eigenen Systemen zu speichern und seinen Datenbestand mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns regelmäßig sichern.
  14. Datenschutz: Der Kunde ist verpflichtet, sofern rechtlich notwendig, seine eigenen Kunden über die Weitergabe ihrer Daten an VESTIGAS gemäß den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu informieren (z.B. soweit die Weitergabe zur Vertragserfüllung von VESTIGAS notwendig ist) und sicherzustellen, dass die Weitergabe dieser Daten an VESTIGAS den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht widerspricht. Insbesondere wird der Kunde seine hiervon betroffenen Kunden auf die VESTIGAS Datenschutzrichtlinie verweisen bzw. diese den Kunden zu Verfügung zu stellen. Soweit die Weitergabe dieser Daten an VESTIGAS nicht notwendig ist, um die vertraglichen Pflichten von VESTIGAS gegenüber dem Kunden zu erfüllen, ist der Kunde nicht verpflichtet, diese Daten an VESTIGAS weiterzugeben.
  15. Zugriffsrecht auf Daten: Der Kunde erteilt VESTIGAS für die Inhalte und Daten, die in Verbindung mit den Leistungen genutzt werden, eine einfache, gebührenfreie, weltweit gültige und kostenfreie Lizenz zur Nutzung und Erteilung von Unterlizenzen, soweit dies zur Erbringung der Leistungen oder Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. VESTIGAS ist berechtigt, Sicherheitskopien der genutzten Daten und Inhalte für einen angemessenen Zeitraum zu speichern, soweit dies zur Erfüllung von vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist.

 

 

IX. UMFANG DER VESTIGAS-SERVICES

  1. Verfügbarkeit

Die Gebrauchsüberlassung (mithin das zur Verfügung stellen des Accounts und die Ermöglichung der Nutzung) der Software erfolgt am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist die Schnittstelle zwischen dem Rechenzentrum von VESTIGAS und dem Netzwerk, über das der Kunde auf die Software zugreift, also z.B. dem Internet oder einer VPN Leitung. VESTIGAS gewährleistet folgende Verfügbarkeit der Software: (a) Zeitliche Verfügbarkeit: Montag – Sonntag 00:00 – 23:59 Uhr; (b) Messpunkt: Übergabepunkt; (c) Messbereich: Pro Jahr; (d) Erreichbarkeit: 99%. Die Verfügbarkeit ist gegeben, wenn die Nutzung der Anwendung ohne gravierende betriebsbeeinträchtigende Störungen möglich ist.

Bei der Berechnung der Verfügbarkeit werden folgende Unterbrechungszeiten (d.h. Zeiten, in denen die Software nicht verfügbar ist) nicht berücksichtigt: (a) Unterbrechungszeiten zu Wartungszwecken (Wartungsfenster, Releasewechsel, Offline-Sicherungen, o.ä.), (b) Unterbrechungszeiten, die durch höhere Gewalt verursacht wurden, und (c) Unterbrechungszeiten, die durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden.

 

  1. Wartung und Support

VESTIGAS wird die Software regelmäßig warten und aktualisieren, so dass sie geänderten zwingenden technischen und/oder rechtlichen Anforderungen entspricht. VESTIGAS kann nach eigenem Ermessen auch sonstige Optimierungen, Verbesserungen oder Erweiterungen der Anwendungen vornehmen. VESTIGAS wird Anfragen des Kunden zur Anwendung der Software und der weiteren SaaS-Dienste möglichst zeitnah nach Eingang der jeweiligen Frage in Textform beantworten bzw. an die lokale VESTIGAS Einheit weiterleiten, die die Anfrage anschließend beantworten wird.

Sofern im Software-Nutzungsvertrag bzw. Kooperationsvertrag Supportleistungen inkludiert wurden, gewährleistet VESTIGAS folgende Service Levels: (a) Servicezeit: Montag bis Freitag, 09:00 Uhr – 17:00 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage am Standort von VESTIGAS); (b) Verfügbarkeit: 99 % der Servicezeit in allen Eingangskanälen; (c) Antwortrate: Innerhalb von 24 Stunden; (d) Anrufberechtigung: Alle Nutzer der VESTIGAS-Services des Kunden; (e) Sprache: Deutsch; (f) Eingangskanäle: E-Mail. Abweichende Vereinbarungen können im Software-Nutzungsvertrag bzw. Kooperationsvertrag getroffen werden.

 

  1. Preis, Vergütung und Rollen

Der Kunde zahlt an VESTIGAS die im Nutzungsvertrag vereinbarte Vergütung zuzüglich der jeweils anwendbaren gesetzlichen Umsatzsteuer, ohne Abzug. VESTIGAS behält sich das Recht vor, die vereinbarten Gebühren, das Preismodell und Funktionen zu ändern, einzustellen oder anderweitig anzupassen, sofern im Nutzungsvertrag nicht anders geregelt. VESTIGAS wird den Kunden über Änderungen der geltenden Gebühren oder die Einführung neuer Gebühren mindestens einen (1) Monat vorab benachrichtigen. Erfolgt eine entsprechende Benachrichtigung, gilt Ihre fortgesetzte Nutzung der VESTIGAS-Services nach Vornahme der Änderungen als Zustimmung zu den Änderungen. Sollte der Kunde die VESTIGAS-Services mit den neuen Gebühren oder Funktionen nicht fortführen wollen, kann er das Abonnement wie in Abschnitt XI beschrieben kündigen. Bei weiterer Nutzung der VESTIGAS-Services gelten im Verlängerungszeitraum und danach weiterhin diese AGB.

Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich elektronisch per E-Mail zu den im Rahmen der im Nutzungsvertrag vereinbarten Konditionen und Zeitpunkten. Der Kunde muss VESTIGAS umgehend über Änderungen seiner Rechnungsadresse informieren. Sofern im Nutzungsvertrag keine Zahlungsfrist vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag vom Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang zu begleichen. Vor Zahlung der Vergütung ist VESTIGAS nicht zur Leistungserbringung verpflichtet.

Der Kunde zahlt alle für die Nutzung der VESTIGAS-Services Gebühren pünktlich an VESTIGAS. Die Zahlungen des Kunden sind nicht erstattungsfähig, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Wenn VESTIGAS keine Zahlung über Ihre angegebene Zahlungsmethode innerhalb von 28 (achtundzwanzig) Tagen erhält, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, alle fälligen Beträge auf Verlangen zu zahlen. VESTIGAS hält sich das Recht frei, bei einem derartigen Zahlungsversäumnis den Programmzugriff für den Kunden zu sperren und erst nach Zahlung wieder freizuschalten. Für alle nicht bezahlten Beträge fallen Verzugszinsen in Höhe von 5,00 % des säumigen Betrags pro Monat bzw. des höchsten gesetzlich zulässigen Zinssatzes an.

Dem Kunden können Rabatte für die Nutzung der VESTIGAS-Services angeboten werden. Für deren Wirksamkeit müssen diese im Nutzungsvertrag oder durch eine andere schriftliche Vereinbarung festgehalten werden. Auch Bonus- und Weiterempfehlungsprogramme können durch eine schriftliche Vereinbarung festgelegt werden. Resultierende Beträge werden von VESTIGAS bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.

 

  1. Testprojekte und Testzugänge

Im Vorfeld einer umfassenden Nutzung stellt VESTIGAS dem Kunden auf ausdrücklichen Wunsch für einen gesondert zu vereinbarenden Zeitraum eine Test-Version der Software zur Verfügung. Während des Testzeitraumes ermöglicht VESTIGAS dem Kunden, die im Nutzungsvertrag spezifizierten VESTIGAS-Services unverbindlich zu nutzen. Darüberhinausgehende Leistungen erbringt VESTIGAS nicht. Der Testzeitraum beginnt mit dem im Nutzungsvertrag genannten Datum und endet mit dem Ablauf des festgelegten Zeitraums, unabhängig davon, ob die Leistungen in diesem Zeitraum vom Kunden genutzt werden. VESTIGAS behält sich das Recht vor, die Dauer ohne vorherige Ankündigung zu verkürzen oder diese ganz zu beenden. Die Version der VESTIGAS-Services, die für eine Testphase zur Verfügung gestellt wird, umfasst unter Umständen nicht alle Merkmale oder Funktionen bzw. gewährt möglicherweise nicht Zugriff auf alle Merkmale oder Funktionen.

Nach Maßgabe dieses Vertrags wird dem Kunden ermöglicht, die Leistungen zu nutzen, einschließlich der Speicherung von Inhalten wie u. a. Kundendaten, Lieferdaten, usw.. Sollte der Kunde den Testzeitraum nicht verlängern bzw. in die verbindliche Nutzung der Software übergehen, gehen sämtliche Daten, die während des Testzeitraumes gespeichert wurden, verloren und sind nicht wiederherzustellen.

VESTIGAS übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Garantie, dass die Leistungen während der Testphase: (i) mit Hardware und Software des Kunden kompatibel sind; (ii) jederzeit oder zu bestimmten Zeiten uneingeschränkt zur Verfügung stehen; (iii) die Anforderungen oder sonstige spezielle Leistungs- oder Funktionsanforderungen des Kunden erfüllen; (iv) keine Datenverluste verursachen; (v) frei von Störungen sind. Gewährleistungsrechte stehen dem Kunden während des kostenfreien Testzugangs nicht zu. Es gelten die im Abschnitt XIII geltenden Regelungen zur Haftungsbeschränkung.

 

  1. Organisatorische Verwaltung

Jedes Konto ist mit nur einer E-Mail-Adresse verknüpft. Wenn die Domain, der mit einem Konto verknüpften primären E-Mail-Adresse im Besitz eines Unternehmens oder einer anderen Organisation („juristische Person“) ist und dem Kunden als Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Mitglied der juristischen Person zugewiesen wurde, z. B. yourname@youremployer.com („E- Mail-Adresse der juristischen Person“), gewährt der Kunde dieser juristischen Person und ihren Account-Administrator(en) die Berechtigung, (a) die Konten, die mit einer E-Mail-Adresse der juristischen Person erstellt wurden, zu identifizieren und (b) den Zugriff auf ein Konto, das mit einer E-Mail-Adresse der juristischen Person angelegt wurde, zu beschränken oder zu beenden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass VESTIGAS der juristischen Person bei dieser Verwaltung behilflich sein kann.

Die VESTIGAS-Services stellen dem Kunden und ihren Account-Administrator(en) bestimmte Merkmale und Funktionen bereit, die der Kunde nutzen kann, einschließlich der Fähigkeit, E- Dokumente aus dem System abzurufen. Der Kunde ist verantwortlich für (a) die ordnungsgemäße Konfiguration von den VESTIGAS-Services, (b) die Verwendung und Durchsetzung von Kontrollmaßnahmen in Verbindung mit den VESTIGAS-Services (einschließlich Sicherheitskontrollen) und (c) die Einleitung von für die Funktionalität geeigneten Maßnahmen, die der Kunde für die Wahrung der Sicherheit, den Schutz, die Löschung und Sicherung der Kundendaten geeignet hält. Hierunter fallen die Kontrolle der Verwaltung des Zugriffs und der Anmeldeinformationen der autorisierten Benutzer, die Kontrolle der Kundendaten, die von den VESTIGAS-Services verarbeitet werden, und die Kontrolle der Archivierung von E-Dokumenten im System. Der Kunde erkennt an, dass VESTIGAS nicht dazu verpflichtet ist, Kundendaten zu schützen, einschließlich personenbezogener Daten, die der Kunde auf Medien außerhalb von den VESTIGAS-Services (z. B. offline oder auf Speichermedien an seinem Standort) speichert oder überträgt.

 

  1. Nutzungsvorschriften

Durch Nutzung der VESTIGAS-Services erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, keine Handlungen zu begehen oder Informationen zu übermitteln, die nach unserem alleinigen Ermessen:

  • rechtswidrig sind oder gegen Gesetze oder Vorschriften auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene verstoßen,
  • gegen die Rechte Dritter verstoßen, einschließlich unter anderem auf das Recht auf Privatsphäre, das Recht auf Kommerzialisierung der eigenen, Urheberrechte, Marken, Patente, Geschäftsgeheimnisse oder andere Rechte an geistigem Eigentum oder Eigentumsrechte,
  • schädlich, bedrohlich, missbräuchlich, belästigend, unerlaubt, anstößig, diffamierend, sexuell eindeutig oder pornografisch, diskriminierend, vulgär, beleidigend, obszön, verleumderisch, volksverhetzend, gewalttätig oder gewaltanstiftend, hetzerisch oder anderweitig fragwürdig sind,
  • die Nutzung der Services durch Dritte beeinträchtigen,
  • einen Versuch darstellen, sich als eine andere natürliche oder juristische Person auszugeben,
  • eine Falschangabe, Falschdarstellung oder Verschleierung Ihrer Verbindung mit einer natürlichen oder juristischen Person darstellen,
  • einen Zugriff auf das Konto eines anderen Benutzers ohne dessen Genehmigung oder eine unerlaubte Nutzung des Kontos eines anderen Benutzers darstellen,
  • Computerviren oder anderen Code, Dateien oder Programme, die die Funktionalität von Computersoftware oder Hardware unterbrechen, zerstören, überlasten oder einschränken, verteilen,
  • einen unerlaubten Zugriff auf unsere geschützten oder vertraulichen Unterlagen, die Unterlagen eines anderen Benutzers oder einer anderen Person oder eine Manipulation (Hacken) solcher Unterlagen darstellen,
  • eine unzulässige Abfrage personenbezogener oder vertraulicher Informationen von anderen Benutzern, einschließlich Adressen, Kreditkarten- oder Finanzdaten oder Passwörtern, darstellen,
  • den Quellcode der VESTIGAS-Services dekompilieren, einem Reverse-Engineering unterziehen, disassemblieren oder auf sonstige Weise versuchen, den Quellcode abzuleiten,
  • die Materialien oder Inhalte auf der Website ändern, kopieren, auslesen, anzeigen, verteilen, veröffentlichen, lizenzieren, verkaufen, vermieten, verleasen, verleihen, übertragen oder anderweitig vermarkten,
  • diese AGB auf eine andere Art und Weise umgehen oder verletzen
  • diese Services als in Konkurrenz zu VESTIGAS stehend zu nutzen oder einem direkten Konkurrenten von VESTIGAS Zugriff darauf gewähren

 

Der Kunde erkennt an, dass VESTIGAS nicht dazu verpflichtet ist, den Zugriff auf die VESTIGAS-Services und deren Nutzung – oder den Zugriff oder die Nutzung durch eine andere Person – auf Verstöße gegen diese AGB zu überwachen oder Inhalte zu prüfen oder zu bearbeiten. Allerdings haben wir das Recht dazu für das Betreiben und die Verbesserung der Services (u.a. zur Betrugsprävention, Risikobewertung, Untersuchung und zu Kundendienst-, Analyse- und Werbezwecken), um Ihre Einhaltung dieser AGB sicherzustellen und um dem geltenden Recht oder dem Beschluss oder der Anordnung eines Gerichts, einer Unterwerfungsentscheidung, einer Behörde oder einer anderen staatlichen Stelle Genüge zu leisten.

 

  1. Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, die ihnen im Zusammenhang mit diesen AGB sowie deren Durchführung bekanntwerdenden Informationen („vertrauliche Informationen“) vertraulich zu behandeln, diese gegen unbefugten Zugriff Dritter zu schützen und diese insbesondere nicht ohne Einwilligung der anderen Partei Dritten zu offenbaren. Dies gilt insbesondere für sämtliche Informationen im Zusammenhang mit der Software. Die Parteien werden vertrauliche Informationen der anderen Partei ausschließlich für die Zwecke der Durchführung dieser AGB verwenden. Eine Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Durchführung dieser AGB erforderlich ist. Die andere Partei ist hierüber, sofern gesetzlich zulässig, möglichst frühzeitig und vorab zu informieren. Die Parteien tragen für die Einhaltung dieser Vertraulichkeitsverpflichtung auch durch die von ihnen jeweils im Zusammenhang mit diesen AGB eingeschalteten Dritten Sorge, insbesondere ihre Arbeitnehmer und Subunternehmer. Subunternehmer sind schriftlich und in einer vergleichbaren Weise auf die Vertraulichkeit zu verpflichten.

 

Der Vertraulichkeitspflicht unterliegen nicht solche Informationen der anderen Partei, die (a) einer Partei vor Offenbarung durch die andere Partei bereits bekannt waren, (b) öffentlich bekannt sind oder ohne Verletzung dieses Abschnitts öffentlich bekannt werden, (c) unabhängig von diesen AGB selbständig und ohne Verwendung von vertraulichen Informationen der anderen Partei von einer Partei entwickelt wurden oder (d) einer Partei von einem Dritten ohne Verletzung einer gegenüber der anderen Partei bestehenden Vertraulichkeitsverpflichtung offenbart wurden.

Jede der Parteien verpflichtet sich, den jeweils anderen Teil im Falle einer unzulässigen Weitergabe vertraulicher Informationen unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertraulichkeitspflichten gelten über das Vertragsende hinaus ohne zeitliche Begrenzung. VESTIGAS ist berechtigt, den Kunden auf seiner Website und in seinen Marketingunterlagen als Referenzkunden zu benennen und das Logo des Kunden dafür zu verwenden.

 

  1. Speicherung und Löschung von E-Dokumenten

Während der Nutzung sendet und speichert VESTIGAS E-Dokumente gemäß diesen AGB. VESTIGAS kann jedoch Beschränkungen für eine angemessene Nutzung festlegen und durchsetzen, um eine missbräuchliche oder unangemessen belastende Nutzung zu verhindern. Der Kunde kann über seine(n) Account-Administrator(en), sofern er seinen Zahlungsverpflichtungen im Rahmen dieser AGB nachgekommen ist, Kopien der E- Dokumente abrufen und speichern, um sie außerhalb des Systems über beliebige Zeiträume aufzubewahren. E-Dokumente können in Absprache zwischen den Parteien vollständig und irreversibel gelöscht werden.

VESTIGAS kann nach eigenem Ermessen unvollständige E-Dokumente sofort und ohne vorherige Mitteilung aus dem System löschen, sobald eines der folgenden Ereignisse eingetreten ist: (a) die gesetzliche Aufbewahrungspflicht ist abgelaufen oder (b) die Vertragslaufzeit des Nutzungsvertrags ist abgelaufen und wird nicht verlängert. VESTIGAS übernimmt keinerlei Haftung oder Verantwortung, wenn eine Partei es unterlässt oder nicht in der Lage ist, innerhalb dieses Zeitraums E-Dokumente elektronisch zu unterzeichnen.

VESTIGAS kann ein Konto und Kundendaten, einschließlich unter anderem E-Dokumente (ob vollständig oder nicht), löschen, wenn der Nutzungsvertrag abgelaufen ist oder das Vertragsverhältnis, wie in Abschnitt XI der AGB beschrieben, beendet wurde. VESTIGAS kann Transaktionsdaten so lange aufbewahren, wie dies aus geschäftlichen Gründen gerechtfertigt ist.

 

 

X. UMFANG DER VESTIGAS SIGNATUREN UND PRÜFUNGEN

Die Gebrauchsüberlassung von elektronischen Signaturen durch VESTIGAS („VESTIGAS E- Signatur“) setzt voraus, dass der Kunde und seine Vertragspartner Folgendes anerkennt und sich damit einverstanden erklärt:

  • VESTIGAS E-Signatur erleichtert die Ausfertigung und Signierung von E-Dokumenten für die Parteien dieser E-Dokumente. Kein Teil dieser AGB oder anderen Vereinbarungen darf so ausgelegt werden, dass VESTIGAS eine Partei eines von VESTIGAS E-Signatur verarbeiteten E-Dokuments wird, und VESTIGAS übernimmt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen bezüglich der Transaktionen und deren Inhalte, die durch ein E-Dokument bewirkt werden sollen.
  • Das Verwenden der VESTIGAS E-Signaturen stellt im rechtlichen Sinne zwischen dem Kunden und seinen Vertragspartnern, je nach Vertragssituation, eine Übergabe der gekauften Sache dar. Vom Kunden autorisierte Benutzer handeln im Namen ihres jeweiligen Arbeitgebers und nicht im Namen von VESTIGAS.
  • VESTIGAS ist berechtigt, Dokumente der Datenlieferanten um E-Signaturen zu erweitern und erneut zu generieren bzw. auszugeben (hierzu zählt insbesondere der elektronische Lieferschein).
  • Die VESTIGAS E-Signatur wird, sofern nicht anders im Nutzungsvertrag beschrieben, laut der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 Artikel 3 Absatz 10 des europäischen Parlaments („eIDAS-Verordnung“) in der Form einer elektronischen Signatur bzw. laut Artikel 3 Absatz 25 als elektronischen Siegel angeboten und dem Kunden zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch und nach Absprache kann die VESTIGAS E-Signatur auch als sogenannte fortgeschrittene elektronische Signatur nach Artikel 3 Absatz 11 bzw. fortgeschrittenes elektronische Siegel nach Artikel 3 Absatz 26 angeboten werden.
  • Für die Verarbeitung der genannten Signaturen bzw. Siegel bedarf es zunächst einer Authentifizierung. Hierfür wird von VESTIGAS die Identität des Unternehmens geprüft und ein entsprechendes digitales Zertifikat ausgestellt. Der Kunde erklärt sich bereit, alle für diesen Schritt notwendigen Daten VESTIGAS bereitzustellen. Sofern die Authentifizierung von einer anderen Stelle als VESTIGAS durchgeführt wird, stimmt der Kunde zu, dass VESTIGAS nicht dafür verantwortlich ist festzustellen, ob solch ein digitales Zertifikat, digitaler Dienst oder digitales Verfahren zuverlässig, gültig oder rechtmäßig ist.
  • Der oder die Account-Administrator(en) des Kunden ist/sind dafür verantwortlich, unterschriftsberechtigte Mitarbeiter auszuwählen und deren Identität selbstständig zu authentifizieren. Der Kunde stimmt zu, dass er allein für die Zuverlässigkeit, Gültigkeit und Rechtmäßigkeit von Signaturen bzw. Siegeln durch den authentifizierten Mitarbeiter verantwortlich ist.
  • Im Verhältnis zwischen VESTIGAS und dem Kunden obliegt dem Kunden die ausschließliche Kontrolle über und Verantwortung für Inhalt, Qualität und Format aller E-Dokumente bzw. deren Daten. Ohne Einschränkung der vorherigen Ausführungen gilt: alle E-Dokumente, zusammen mit jeglichen Lieferdaten und Mitteilungen, die von VESTIGAS im System gespeichert werden, werden in verschlüsselter Form verwaltet.
  • Bestimmte Arten von Vereinbarungen und Dokumenten können von den für elektronischen Signaturen geltenden Gesetzen ausgenommen sein (z. B. Testamente und familienrechtliche Vereinbarungen) oder können speziellen Vorschriften unterliegen, die durch verschiedene staatliche Behörden bezüglich elektronischer Signaturen und elektronischer Unterlagen veröffentlicht werden. VESTIGAS ist nicht dafür verantwortlich oder haftbar, zu bestimmen, ob ein E-Dokument (i) unter eine Ausnahme zu den geltenden Gesetzen für elektronische Signaturen fällt; (ii) einer bestimmten Vorschrift einer Behörde unterliegt, oder (iii) ob es rechtsgültig durch elektronische Signaturen ausgefertigt werden kann.
  • VESTIGAS ist nicht verantwortlich dafür zu ermitteln, wie lange Verträge, Dokumente oder andere Unterlagen nach geltendem Recht, einschlägigen Vorschriften oder im Rahmen von Rechts- oder Verwaltungsverfahren aufbewahrt oder gespeichert werden müssen. Zudem ist VESTIGAS nicht dafür verantwortlich oder haftbar, die E- Dokumente des Kunden oder andere Dokumente Dritten zur Verfügung zu stellen.
  • Bestimmte Gesetze oder Bestimmungen zum Verbraucherschutz oder ähnliche Gesetze können bestimmte Anforderungen bezüglich der elektronischen Transaktionen, an denen ein oder mehrere „Verbraucher“ beteiligt sind, beinhalten, darunter die Anforderung, dass der Verbraucher sich mit der Methode des Vertragsabschlusses einverstanden erklärt und/oder, dass dem Verbraucher eine Kopie einer in gedruckter Form oder einer anderen nicht in elektronischer Form vorliegenden schriftlichen Aufzeichnung der Transaktion zur Verfügung gestellt wird oder er Zugriff darauf erhält. VESTIGAS unternimmt keine Schritte im Hinblick auf und ist nicht verantwortlich für (i) die Feststellung, ob an einer bestimmten Transaktion ein „Verbraucher“ beteiligt ist, (ii) die Einholung oder Bereitstellung einer solchen Zustimmung oder die Feststellung, ob eine solche Zustimmung zurückgezogen wurde, (iii) die Bereitstellung von Informationen oder Auskünften in Verbindung mit dem Versuch, eine solche Zustimmung zu erlangen, (iv) die rechtliche Prüfung oder Aktualisierung oder Korrektur von aktuell oder zu einem früheren Zeitpunkt übermittelten Informationen oder Auskünften, (v) die Bereitstellung von Kopien oder Zugriffsrechten, ausgenommen die Daten, die ausdrücklich in der Dokumentation für alle Transaktionen, Verbraucher oder anderweitig bereitgestellt werden, oder (vi) die Einhaltung spezieller Anforderungen dieser Art.
 
 
Die Gebrauchsüberlassung von automatischen Prüfungen durch VESTIGAS („VESTIGAS E- Prüfung“) setzt voraus, dass der Kunde und seine Vertragspartner folgendes anerkennen und sich damit einverstanden erklären:
 
  • Die VESTIGAS E-Prüfung erleichtert und automatisiert die Überprüfung der durch die VESTIGAS E-Signaturen übertragenen Daten zwischen den verschiedenen Rollen der Lieferkette. Sowohl während des Lieferprozesses als auch bei dem Nachbereitungsschritt der Rechnungsprüfung kommt die VESTIGAS E-Prüfung zum Einsatz.
  • Die Überprüfung der Daten durch die VESTIGAS E-Prüfung basiert ausschließlich auf strukturierte Daten, die VESTIGAS durch den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Daten, die nicht im Rahmen der VESTIGAS-Services eingeholt wurden, sind nicht Teil der Leistung der VESTIGAS E-Prüfung.
  • Das Ergebnis der VESTIGAS E-Prüfungen wird über entsprechende Hinweise dem Nutzer optisch kenntlich gemacht. Innerhalb des Lieferprozesses durch eine Warnmeldung in der App, in der Rechnungsprüfung durch einen digital aufgebrachten Stempel. Dabei obliegt dem Nutzer selbst, seine Handlung entsprechend anzupassen.
  • Die durch die VESTIGAS E-Prüfung gegebenen Handlungsempfehlungen sind nicht als bindend zu interpretieren, sodass VESTIGAS für das daraus resultierende Nutzerverhalten keine Gewährleistung übernimmt. Die optischen Darstellungen der Prüfungsergebnisse stellen auch auf offiziellen Rechnungen keine Veränderungen von Originaldokumenten dar und befinden sich im Einklang mit den Richtlinien der GoBD Konformität.
  • Zur weiteren Veranschaulichung kann der Kunde umfangreiche Ergebnis- und Prüfprotokolle einsehen, wofür ebenfalls keine Gewährleistung auf Richtigkeit oder Vollständigkeit gegeben wird.
  • Auf Kundenwunsch können Prüfungsergebnisse vorgehalten und mit einem zeitlichen Versatz an den Kunden weitergeleitet werden. Für daraus möglicherweise resultierende Folgeschänden übernimmt VESTIGAS keine Gewährleistung.
 

 

XI. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

  1. Laufzeit

Die Laufzeit dieser AGB in Bezug auf die VESTIGAS-Services beginnt mit der Annahme eines Angebotes von VESTIGAS nach Abschnitt III, und dauert an, bis der Nutzungsvertrag bzw. Kooperationvertrag zwischen VESTIGAS und dem Kunden endet oder der Kunde die Nutzung der VESTIGAS-Services endgültig einstellt (einschließlich als Folge einer Kündigung), je nachdem, welcher Zeitpunkt später ist.

Sofern in dem Software-Nutzungsvertrag bzw. Kooperationsvertrag nicht anders geregelt, wird die Laufzeit des Vertrags auf unbestimmte Dauer geschlossen. Wenn der Kunde dem Nutzungsvertrag bzw. Kooperationsvertrag zustimmt, erklärt er sich bereit, die dort geregelten Gebühren zu zahlen. Sollte der Kunde die Nutzung der VESTIGAS-Services nicht fortführen wollen, kann er den Nutzungsvertrag bzw. Kooperationsvertrag wie im nachfolgenden Abschnitt beschrieben kündigen.

 

  1. Kündigung durch den Kunden

Der Kunde kann sein Konto jederzeit unter Wahrung einer Frist von drei (3) Monaten ab Zugang der schriftlichen Benachrichtigung an VESTIGAS kündigen, sofern nicht anders im Software-Nutzungsvertrag beschlossen. Eine entsprechende Mitteilung muss an info@vestigas.com geschickt werden. Die Kündigung per E-Mail wahrt hierbei die Schriftform.

 

  1. Kündigung durch VESTIGAS

Ein Kunde verhält sich hinsichtlich dieser AGB vertragswidrig, wenn (a) er den uns oder einem unserer verbundenen Unternehmen geschuldeten Betrag nicht pünktlich zahlt, (b) er oder ein autorisierter Benutzer seines Kontos gegen eine Bestimmung dieser AGB verstößt oder eine veröffentlichte, für die VESTIGAS-Services geltende Richtlinie verletzt, (c) ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren gegen ihn eingeleitet oder geführt wird oder (d) wenn wir nach alleinigem Ermessen der Meinung sind, dass die fortgesetzte Nutzung der VESTIGAS-Services durch den Kunden (oder seine autorisierten Benutzer) ein rechtliches Risiko für VESTIGAS darstellt oder die Sicherheit der VESTIGAS-Services oder der Kunden von VESTIGAS gefährdet. Wenn ein Kunde sich vertragswidrig verhält, können wir ohne vorherige Benachrichtigung (i) sein Konto und seine Nutzung der VESTIGAS-Services sperren, (ii) sein Konto kündigen, (iii) Gebühren für die erneute Aktivierung seines Kontos berechnen und (iv) alle anderen uns zur Verfügung stehenden Rechtsmittel nutzen.

Wenn diese AGB ablaufen oder aus irgendeinem Grund gekündigt werden, gilt Folgendes: (a) Der Kunde zahlt an VESTIGAS alle Beträge, die bis dahin angefallen und bis zum Datum der Kündigung oder des Ablaufs noch nicht bezahlt worden sind, (b) sämtliche Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber VESTIGAS, die vor dem Datum des Inkrafttretens des Ablaufs oder der Kündigung angefallen sind, bleiben bestehen, (c) Lizenzen und Nutzungsrechte bezüglich der VESTIGAS-Services und bezüglich geistigem Eigentum werden mit unverzüglicher Wirkung gekündigt, (d) die Verpflichtung seitens VESTIGAS, dem Kunden im Rahmen dieser AGB weitere Dienstleistungen zu erbringen, erlischt mit sofortiger Wirkung, ausgenommen Services, die ausdrücklich nach Ablauf oder Kündigung dieser AGB bereitzustellen sind.

 

 

XII. Mängelansprüche

VESTIGAS leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der in diesen AGB vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software während der Vertragslaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Software keine Rechte Dritter entgegenstehen. Der Kunde wird VESTIGAS auftretende Mängel an der Software unverzüglich nach Erkennen schriftlich anzeigen. Die Mitteilung muss eine hinreichend konkrete Beschreibung des Mangels enthalten. Die Beseitigung setzt voraus, dass der Mangel reproduziert oder nachvollzogen werden kann. VESTIGAS wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an der Software innerhalb angemessener Zeit beseitigen. Die Mängelbeseitigung kann auch durch einen Workaround (z.B. durch Ermöglichen einer anderen Weise der Nutzung, welche den Verwender in keiner Weise einschränkt) erfolgen. Beeinträchtigt ein Mangel die Funktionalität der Software nicht oder nur unerheblich, so ist VESTIGAS unter Ausschluss weiterer Mängelansprüche berechtigt, den Mangel durch Lieferung einer neuen Version oder eines Updates im Rahmen ihrer normalen Versions-, Update- und Upgrade-Planung zu beheben.

Rechte wegen Mängeln bestehen für den Kunden nicht, soweit dieser an der Software nicht durch VESTIGAS genehmigte Änderungen oder Bearbeitungen vorgenommen oder sie nicht in Übereinstimmung mit den Anwendungsvorgaben oder den von VESTIGAS veröffentlichten Anweisungen eingesetzt hat, es sei denn, der Mangel ist nicht auf diesen Umstand zurückzuführen. Eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung von VESTIGAS für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a BGB ist ausgeschlossen. Garantien im Sinne einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne der §§ 443, 444 und 639 BGB oder eines selbständigen Garantieversprechens gibt VESTIGAS in diesen AGB nicht ab. Andere als die in diesen AGB genannten Mängelansprüche bestehen zugunsten des Kunden nicht.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gebrauchsüberlassung. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt hiervon unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

 

 

XIII. Haftung und Gewährleistung

  1. Haftung und Haftungsbeschränkungen

VESTIGAS ist in vollem Umfang für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln sowie für alle Schäden, die aus einer durch VESTIGAS verursachte Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit erwachsen, haftbar. Im Fall einer Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist VESTIGAS nur für die Verletzung einer wesentlichen Pflicht („Kardinalpflicht“) haftbar und eine solche Haftung ist auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt und beinhaltet keine Haftung für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden. Eine Kardinalpflicht im Sinne dieses Abschnitts ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung wesentlicher Bestandteil der Durchführung dieser AGB ist und auf deren Erfüllung sich die Vertragspartei daher verlassen kann.

Ungeachtet etwaiger gegenteiliger Bestimmungen in diesen AGB ist VESTIGAS Ihnen gegenüber unter keinen Umständen haftbar für Folgeschäden, beiläufige Schäden, konkrete Schäden oder Strafschadensersatz, der bzw. die aus den im Rahmen dieser AGB durchgeführten Transaktionen oder im Zusammenhang damit erwächst bzw. erwachsen, einschließlich unter anderem Firmenwertverlust, Arbeitsunterbrechungen, entgangener Gewinne oder Umsätze, selbst wenn VESTIGAS über die Wahrscheinlichkeit des Eintritts solcher Schäden unterrichtet war, und unabhängig davon, ob solche Ansprüche aufgrund von Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder aus irgendeinem anderen Rechtsgrund geltend gemacht werden.

 

  1. Gewährleistung

Der Kunde nutzt die VESTIGAS-Services auf eigenes Risiko. VESTIGAS und damit verbundene Stakeholder („VESTIGAS-Parteien“) (a) übernehmen keine weiteren ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlichen Gewährleistungen in Bezug auf welche Angelegenheit auch immer, (b) übernehmen keine stillschweigenden Gewährleistungen der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Qualität, Richtigkeit und Eigentum und (c) gewährleisten nicht, dass die VESTIGAS-Services fehlerfrei sind oder sein werden, ihre Anforderungen erfüllen oder pünktlich oder vollständig sicher sind. Der Kunde ist allein verantwortlich für Schäden, die aus der Nutzung der VESTIGAS-Services erwachsen.

VESTIGAS gibt keine Gewährleistungen darüber, dass die VESTIGAS-Services vollständig oder richtig sind und übernimmt keine Verantwortung für jegliche(n): (i) Fehler oder Ungenauigkeiten der Inhalte, (ii) Personen- oder Sachschäden jedweder Art, die aus ihrem Zugriff auf die und ihrer Nutzung der VESTIGAS-Services resultieren, (iii) unbefugten Zugriff auf oder jegliche unbefugte Nutzung unserer Server und/oder aller darauf gespeicherten personenbezogenen Informationen und/oder finanziellen Informationen, (iv) Unterbrechung oder Beendigung von Übertragungen zur oder von VESTIGAS-Services, (v) Fehler, Viren, trojanische Pferde oder ähnliche Dinge, die durch die Handlungen Dritter an oder über die VESTIGAS-Services übermittelt werden, (vi) Fehler oder Auslassungen in jedweden Inhalten oder Verluste oder Schäden jeder Art, die aus der Verwendung von Inhalten resultieren, die über VESTIGAS-services elektronisch übersandt, übertragen oder auf andere Weise verfügbar gemacht wurden. Der Kunde ist nicht berechtigt, dritten Zusicherungen oder Gewährleistungen im Namen von VESTIGAS zu geben.

VESTIGAS ist nicht dafür verantwortlich, dass die Software zusammen mit vom Kunden eingesetzten Drittanwendungen lauffähig ist und übernimmt keinerlei Gewährleistungen oder Garantien dafür, dass die Software (i) mit der Hardware oder Software des Kunden kompatibel ist; (ii) jederzeit oder zu bestimmten Zeiten uneingeschränkt zur Verfügung steht; (iii) die Anforderungen des Kunden oder sonstige spezielle Leistungs- oder Funktionsanforderungen, die in diesen AGB nicht vereinbart sind, erfüllt.

 

  1. Freistellungsverpflichtungen

Der Kunde verpflichtet sich, VESTIGAS-Parteien gegen sämtliche Forderungen Dritter, Haftung, Schäden und Kosten zu verteidigen, schadlos zu halten und VESTIGAS von der Haftung dafür freizustellen, die aus einer der folgenden Ursachen resultieren oder damit im Zusammenhang stehen: (a) der Nutzung der VESTIGAS-Services durch den Kunden oder seinen autorisierten Benutzer, (b) Verstöße gegen diese AGB durch den Kunden oder seinen Account-Administrator(en) oder seinen autorisierten Benutzer, (c) der Verletzung eines geistigen Eigentumsrechts oder anderer Rechte einer natürlichen oder juristischen Person durch den Kunden oder seinen autorisierten Benutzer, (d) der Art und dem Inhalt aller von den VESTIGAS-Services verarbeiteten Kundendaten oder (e) jeglichen Produkten oder Services, die von dem Kunden erworben oder bezogen wurden.

 

 

XIV. Schlussbestimmungen

  1. Gesamtheit der Vereinbarung

Diese AGB stellen die endgültige, vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und VESTIGAS bezüglich der VESTIGAS-Services dar, die gemäß diesen AGB bereitgestellt werden. Diese AGB ersetzen und die Parteien schließen jegliche Berufung auf alle früheren mündlichen und schriftlichen Mitteilungen (einschließlich aller Geheimhaltungsvereinbarungen bezüglich der VESTIGAS-Services gemäß diesen AGB) in dieser Sache aus und wenden den Ausschluss auch auf andere Bestimmungen, die der Kunde auferlegen oder einbeziehen möchte oder die durch Handelsbrauch, Gewohnheit, übliche Praxis oder gewöhnlichen Geschäftsgang impliziert werden, an. VESTIGAS lehnt hiermit alle zusätzlichen oder gegenteiligen Bestimmungen ab, die in einer Bestellung oder anderen vom Kunden übermittelten Materialien erscheinen, und knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass dies ausschließlich auf der Grundlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen in den vorliegenden AGB nach Maßgabe von VESTIGAS geschieht.

 

  1. Drittanbieter & Abtretbarkeit

VESTIGAS oder Dritte können Links zu Webseiten, Services oder Ressourcen von Dritten bereitstellen, die nicht unserer Kontrolle unterliegen. Wir übernehmen keine Gewährleistung für die Qualität, Eignung, Funktionalität oder Rechtmäßigkeit der Inhalte von Dritten, zu denen Links bereitgestellt werden, und der Kunde verzichtet hiermit auf alle Ansprüche, die er unter Umständen in Bezug auf diese Services haben. VESTIGAS haftet nicht für die Inhalte im Internet oder auf Webseiten, die nicht Teil der VESTIGAS-Services sind, oder für sämtliche Benutzerinhalte, die innerhalb der VESTIGAS-Services erstellt werden.

Die Korrespondenz oder Geschäftsbeziehungen des Kunden mit Partnern und Drittanbietern, mit denen er über die VESIGAS-Services kooperiert und Daten austauscht, einschließlich der Zahlung und Lieferung von Waren und Dienstleistungen, und alle anderen Geschäftsbedingungen, Bestimmungen, Gewährleistungen oder Zusicherungen in Verbindung mit diesen Geschäften gelten allein zwischen dem Kunden und dem betreffenden Unternehmen. Der Kunde erklären sich damit einverstanden, dass VESTIGAS nicht für irgendwelche Verluste oder Schäden verantwortlich oder haftbar ist, die aus solchen Geschäften oder Ressourcen der VESTIGAS-Services resultieren.

Der Kunde darf aus diesen AGB resultierenden Rechte und Pflichten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch VESTIGAS abtreten. Wenn die Zustimmung erteilt wird, sind diese AGB für seine Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger bindend. Mit Ausnahme der Fälle, die in diesen AGB ausdrücklich vorgesehen sind, ist jeder Versuch des Kunden, seine aus diesen AGB resultierenden Rechte, Pflichten und Verpflichtungen zu übertragen, nichtig. VESTIGAS kann seine aus diesen AGB resultierenden Rechte, Pflichten und Verpflichtungen uneingeschränkt abtreten oder übertragen.

 

  1. Höhere Gewalt

Mit Ausnahme jeglicher Zahlungsverpflichtungen ist keine Partei (weder der Kunde noch VESTIGAS) bei Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser AGB haftbar, sofern diese Nichterfüllung durch einen Akt höherer Gewalt verursacht wird (einschließlich Naturereignissen, Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkriegsunruhen, Maßnahmen von staatlichen Stellen, Streiks, Pandemien und anderen Gründen, die sich der zumutbaren Kontrolle der betreffenden Partei entziehen). Die Partei, die von dem Akt höherer Gewalt betroffen ist, teilt dies der anderen Partei innerhalb eines wirtschaftlich vertretbaren Zeitraums mit und versucht in wirtschaftlich zumutbarem Umfang, so bald wie möglich, ihre Verpflichtungen wieder aufzunehmen. Verpflichtungen, die aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllt wurden, werden so bald wie zumutbar möglich, erfüllt, nachdem das Ereignis höherer Gewalt beendet ist.

 

  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Diese AGB, ihre Auslegung und Durchsetzung unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesen AGB oder über ihre Gültigkeit ergeben ist ausschließlicher Gerichtsstand Landshut.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine später darin aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nichtig sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesen AGB herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser AGB gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt beim Abschluss der AGB bedacht hätten. Erweist sich eine wesentliche Beschränkung im Hinblick auf die Gewährung einer Lizenz für den Kunden im Rahmen dieser AGB als unrechtmäßig, ungültig oder nicht durchsetzbar, so wird die Lizenz mit sofortiger Wirkung beendet.

 

  1. Kontakt

Bei Fragen zur App, Web-App, zu den AGB oder zu Preisen oder Beschwerden oder andere Anfragen, kann sich an VESTIGAS unter der Anschrift: VESTIGAS GmbH, Dorf Zellhub 48, 84307, Eggenfelden bzw. unter der Telefonnummer +49 89 95893094, gewendet werden.

 

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